Murray A. Straus von der Universität New Hampshire widerlegt in seiner Arbeit
"Dominance and Symmetry in Partner Violence" den weitverbreiteten Irrtum, Gewalt
in Ehe und ähnlichen Lebensgemeinschaften gehe weitgehend von Männern aus.
Er widerlegt darin auch, dass Angriffe von Frauen auf ihre Partner auf einer anderen
Äthiologie beruhe als Angriffe von Männern auf deren (Ehe-)Frauen.
Nach langjährigem trautem Zusammenhalten und dem Betreuen von gemeinsamen
Kindern kommt es bei Paaren, die vor der Trennung stehen, vermehrt zu Handgreiflichkeiten.
Dies geht u.a. aus einer Studie hervor, die der Bremer Soziologe Gerhard Amendt sowie sein
Mitarbeiterteam am Institut für Geschlechter- und Generationenforschung bereits in den
Jahren 2000 bis 2003 verfasste. Er befragte dazu über das Internet 3800 Männer aus der
Schweiz, Deutschland und Österreich.
Danach geht in knapp jedem vierten Fall häusliche Gewalt von Männern und zu 58 % von
Frauen aus.
In 14 % gehen die Handgreiflichkeiten von beiden aus. Zu den Handgreiflichkeiten
zählen u.a. Schläge ins Gesicht, Treten und Anspucken, aber auch der Wurf mit einer Tasse
sowie schwerste Angriffe mit Gegenständen und Waffen.
Eine Untersuchung des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen kommt zu dem
Ergebnis, dass in Deutschland jährlich 240.000 Frauen und 214.000 Männer Opfer häuslicher
Gewalt werden. Es besteht kein Anlass, diese Zahlen nicht auch proportional auf die Schweiz
mit ihren ähnlichen Strukturen zu übertragen.
Aus der Bremer Befragung geht auch hervor, dass ein Teil der Männer sich noch lange nach
solchen Auseinandersetzungen hilflos und psychisch verletzt fühlt. Nicht selten wird ihnen
nämlich im gerichtlichen Scheidungsverfahren nicht geglaubt, dass sie geschlagen wurden.
Sie müssen sich sagen lassen:
"Ein Mann von Ihrer Statur wird nicht von seiner Frau geschlagen!"
Die ungewollte Trennung von Vater und Kind ist psychische Gewalt! Diesen Zusammenhang
realisieren viele Väter und damit Männer bis anhin kaum. Sie müssen entgegen ihrer
Sozialisation, in der sie gelernt haben, Frauen gegenüber den Stärkeren zu markieren,
jetzt das Gegenteil akzeptieren; nämlich, dass sie Opfer von weiblicher Gewalt geworden sind.
Das ist verständlicherweise ein Schritt, den viele Männer nicht nachvollziehen können oder
wollen.
Neben den körperlichen Übergriffen finden übelste Beschimpfungen und massive Drohungen
beliebte Verwendung. Eine der bekanntesten Drohungenist diejenige des Entzugs des
Umgangs mit den Kindern im Fall einer Trennung. Davor ist bemerkenswerterweise kein
Berufsstand gefeit - im Gegenteil, ich stelle fest, dass Lehrerinnen, Sozialpädagoginnen,
Sozialarbeiterinnen, Psychologinnen, Psychiaterinnen, Ärztinnen, Theologinnen und andere
Berufsangehörige, die sich eigentlich der Folgen ihres verwerflichen Tuns in besonderem
Mass bewusst sein müssten, die allerschlimmsten Entfremderinnen sind.
Diese psychische Gewalt setzt sich fort, indem es den Frauen gelingt, die bekanntermassen
sexistisch eingestellten Richter und oft genug die feministischen Richterinnen von der
vermeintlichen Gefahr ihrer Männer zu überzeugen. Es findet also eine Umdrehung der
realen Gegebenheiten statt! Die Folgen solch verdrehter Darstellungen sind Obhuts- resp.
Sorgerechtsübertragung für die gemeinsamen Kinder auf die Mutter, die als vermeintliches
Opfer da steht, sowie Hausverbote und weitere Gemeinheiten. Gerade Väter, die als
Hausmänner gearbeitet haben, verlieren dadurch auf einen Schlag sowohl das Dach über
dem Kopf als auch die Arbeitsstelle. Die beiden grundlegendsten Bedürfnisse jeder
menschlichen Existenz werden ihnen damit durch staatliche Organe entzogen! Totaler
Kontaktverlust, der Abstieg in tiefere und tiefste Schichten, Sozialhilfeabhängigkeit folgen.
Der Staat wirkt somit als Förderer von Desintegration.
Die Umgangsverweigerung wird von den Müttern derart rigoros praktiziert, dass sie den
Vätern teilweise über viele Jahre den Umgang mit deren Kindern erschweren oder sogar
vollständig verunmöglichen. Anleitungen zu solch verwerflichem Handeln werden von
rücksichts- und gewissenlosen Anwälten ganz gezielt gehandelt, resp. teuer verkauft.
Nicht auszuschliessen ist, dass Richter und Anwälte hintenherum gemeinsame Sache machen.
Entsprechende Aussagen von Anwälten, die naturgemäss nicht genannt werden wollen,
liegen mir jedenfalls vor. Deshalb spreche ich in diesem Zusammenhang von mafiaähnlichen
Strukturen. Als instrumentalisierte Hilfspersonen in diesem skandalösen Trauerspiel kommen
noch Beistände dazu, die sehr oft über keinerlei sozialwissenschaftliche Ausbildung verfügen
und daher keine Ahnung haben vom korrekten Umgang mit heiklen familiären Situationen.
Das seit 2013 gültige Erwachsenenschutzgesetz, das auch Minderjährige berücksichtigt,
spricht lediglich davon, dass Beistände persönlich und fachlich geeignet sein müssen, von
der dringenden Forderung nach Professionellen fehlt nach wie vor jede Spur.
Diese bewusst in Kauf genommene, boshafte Umgangsverweigerung, die notabene von den
Richtern und Richterinnen hier zu Lande in keiner Weise geahndet, ja sogar geduldet und
durch ihr Handeln noch gefördert wird, kann sowohl bei den betroffenen Kindern als auch
Vätern zu schwersten psychischen Belastungen und entsprechenden Schäden führen.
Wie aus zahlreichen Arbeiten hervorgeht, ist für eine gesunde Entwicklung der Kinder der
anteilsmässig gleich grosse Umgang sowohl mit dem Vater wie mit der Mutter unabdingbar.
Diese Erkenntnis wird aber von den Herrschenden mit Füssen getreten. Und wie die Erfahrung
zeigt, droht den Vätern im schlimmsten Fall sogar Invalidität. Denn der Schmerz der Trennung
von ihren Kindern ist nur mit dem Schmerz aus brutalster Folter vergleichbar.
Eine dritte Form von Gewalt, der Männer ausgesetzt sind, ist die strukturelle.
Unter dem inflationsträchtigen und beliebig gewordenen Begriff "Kindeswohl"
wirken die bereits angesprochenen, unqualifizierten Behörden, Beistände und weitere
Helfershelfer der gutverdienenden und entsprechend geölten Scheidungsmafia.
Sie merken allzu oft nicht, wie sie die bösartigen Mütter in ihren verwerflichen Absichten
geradezu noch unterstützen.
Oder wie ist es anders zu verstehen, dass das Umgangsrecht willkürlich mit völlig
unrealistischen Begründungen eingeschränkt werden, statt diese nach Kräften zu fördern
und Kinder wie Väter vor widernatürlichen Verhältnissen zu schützen?
Daneben geraten Väter, die derart durch ihre Frauen "entsorgt" wurden, oft in die Mühlen
von Justiz und anderen Behörden. Einäugige Beamte, Sozialarbeiter(!) und weitere "Helfer"
des verkrusteten Sozialapparates begegnen den durch vorausgegangene Akte der
Ungerechtigkeit bereits stigmatisierten Vätern mit menschenverachtender, atemberaubender
Arroganz.
Diese Behörden behindern sich dabei nach Kräften gegenseitig. Die Betroffenen
werden Schikanen ausgesetzt, Unverständnis begegnet ihnen auf Schritt und Tritt.
Erniedrigrende Sätze wie "Sie müssen sich halt mit Ihrer Frau arrangieren" gehören zum
Standard-Repertoire von solchen Schreibtischtätern. Rückzug auf die ureigensten
Bedürfnisse und sogar deviantes (abweichendes, kriminelles) Verhalten der derart
Betroffenen sind eine logische, aber tragische Folge.
Diese menschenverachtende Unart der strukturellen Gewalt, diese mehr als fragliche
Tradition, hat in einem Land wie der Schweiz, das auf seine humanitäre Tradition so sehr
Wert legt, keine Existenzberechtigung; sie muss mit allen Mitteln durchbrochen und
bekämpft werden!
Die staatlich tolerierte Verweigerung des Umgangs mit den Kindern stellt eine flagrante, ständige und wiederholte Verletzung des Artikels 8, Absatz 2 der auch von der Schweiz unterzeichneten Europäischen Menschenrechts-Konvention (EMRK) dar. Der ganze Wortlaut dieses Artikels: